• Start
    • Aktuelles
    • Unternehmen
    • Wartungsvertrag abschließen
    • Dienstleistungen
      • Wartung
        • Wartung Kleinkläranlagen
        • Wartungsvertrag
        • Wartungsvertrag Formular
        • Instandsetzung | Reparatur
        • Notabfuhr | Satzungen
      • Labor
        • Wasseranalysen
      • Abwasseranlagen
        • Kläranlagen bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
        • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
        • Sanierung | Nachrüstung
        • Versickerungen DIN 4261-5
        • Sammelgruben
        • Grundstücksentwässerung
        • Pumpstationen
        • Abscheider
      • Planung & Prüfungen
        • Planung der Anlage
        • Antragserstellung
        • Dichtigkeitsprüfungen
      • Reparaturen
        • Reparatur von Kompressoren
        • Tipps und Tricks
    • Downloads
      • Zulassungen
      • Anleitungen
      • Zertifikate | Urkunden
      • Leistungserklärung
      • Gutachten
      • Zeichnungen
      • Prospekte
      • Logos
    • Kontakt
 04751 97850  
   info@klaevertec.de
 Mo - Fr 8 - 16 Uhr
  • Start
  • Aktuelles
  • Unternehmen
  • Wartungsvertrag abschließen
  • Dienstleistungen
    • Wartung
      • Wartung Kleinkläranlagen
      • Wartungsvertrag
      • Wartungsvertrag Formular
      • Instandsetzung | Reparatur
      • Notabfuhr | Satzungen
    • Labor
      • Wasseranalysen
    • Abwasseranlagen
      • Kläranlagen bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
      • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
      • Sanierung | Nachrüstung
      • Versickerungen DIN 4261-5
      • Sammelgruben
      • Grundstücksentwässerung
      • Pumpstationen
      • Abscheider
    • Planung & Prüfungen
      • Planung der Anlage
      • Antragserstellung
      • Dichtigkeitsprüfungen
    • Reparaturen
      • Reparatur von Kompressoren
      • Tipps und Tricks
  • Downloads
    • Zulassungen
    • Anleitungen
    • Zertifikate | Urkunden
    • Leistungserklärung
    • Gutachten
    • Zeichnungen
    • Prospekte
    • Logos
  • Kontakt
  1. Dienstleistungen
  2. Wartung
  3. Wartung Kleinkläranlagen

Wartung von Kleinkläranlagen

Wir warten Kleinkläranlagen aller Hersteller

Ich möchte einen Wartungsvertrag abschließen. Wie ist der Ablauf?

  • Zunächst rufen Sie bei uns in der Firma an, senden eine eMail oder füllen das Online Formular aus.
  • Wir übersenden Ihnen den Wartungsvertrag.
  • Nach dem Eingang des unterschriebenen Wartungsvertrags setzen wir uns mit der Zuständigen Unteren Wasserbehörde in Verbindung und übersenden der Behörde die erforderlichen Unterlagen.
  • Ihr Anlage wir in unserer Firma im Wartungsprogramm „DIWA“ aufgenommen.
  • Die bei der Wartung entnommene Wasserprobe wird im hauseigenen Labor untersucht. (Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach den Vorgaben im Wartungsvertrag).
  • Das Wartungsprotokoll wird digital an Ihre Gemeinde und an die Untere Wasserbehörde übersandt.
  • Sie erhalten zusammen mit der Rechnung das Wartungsprotokoll.
  • Sie brauchen sich um den nächsten Termin nicht kümmern. Ca. 14 Tage zuvor die Terminankündigung vor der nächsten Wartung erhalten Sie wieder eine Terminankündigung.

Welche Arbeiten werden bei der Wartung durchgeführt?

  • An- und Abfahrt
  • Wartungsarbeiten nach Angabe des Herstellers bzw. nach Vorgaben von „DiWa“
  • Schlammpegelmessung
  • Sauerstoffmessung (O2)
  • Analyse der Wasserqualität (inkl. Laborkosten)
  • Digitale Übermittlung der Daten an die Samtgemeinden und an den Landkreis
  • Erstellung des Protokolls in Papierform für Ihre Unterlagen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wartung

  • Muss ich als Betreiber einer Klein­klär­anlage, wenn ich einen War­tungs­vertrag abgeschlossen habe, selber Kontrollen durchführen?

    Die Wartung der Kleinkläranlage durch ein Fachunternehmen besteht in der Inspektion der Kleinkläranlage auf Funktion. Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen Sie als Betreiber der Kleinkläranlage regelmäßig einfache Zustands- und Funktionskontrollen (z. B. Sichtkontrollen, Kontrolle der Stromversorgung, Ablesen des Betriebsstundenzählers, Kontrolle des Abwasserabflusses) durchführen. Auskunft über die genauen Tätigkeiten der Eigenkontrolle gibt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. die Betriebs- und Wartungsanleitung der Kleinkläranlage sowie ggf. die wasserrechtliche Erlaubnis. Für die Durchführung der Eigenkontrollen sind kein besonderes Fachwissen und keine speziellen Gerätschaften erforderlich. Auch das Führen eines Betriebsbuchs gehört im Rahmen der Eigenkontrolle zu Ihren Aufgaben.

  • Wird bei der Wartung der Schlamm aus der Wartung entsorgt?

    Bei der Wartung wird die Schlammmenge festgestellt. Wenn der Schlammspeicher gefüllt ist wird dieses im Wartungsprotokoll dokumentiert. Die Entsorgung der in der Kleinkläranlage anfallenden Fäkalien (Schlamm) obliegt ausschließlich der Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften (Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde, Wasserverband) Die Leerung durch den Betreiber ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund darf bei der Wartung der Klärschlamm durch die Wartungsfirma nicht abgepumpt und entsorgt werden.

  • Immer wieder wird davon gesprochen, dass bestimmte Stoffe nicht ins Abwasser gegeben werden dürfen. Warum ist das so?

    Hierfür gibt es verschiedene Gründe.

    a) Der Stoff führt zu einer Vergiftung der Biologie.
    In der Kleinkläranlage bildet sich eine biologisch, chemische Symbiose aus verschiedenen mikrobiologischen Stoffen und Lebewesen. Der ideale pH Wert für ein gesundes, biologisches Milieu ist zwischen 6,5 und 7 (leicht säuerlich) Die Einleitung mancher Stoffe können den pH Wert verändern oder gar zu einen Tötung der Mikroorganismen führen. Hierdurch kann der biologische Prozess aus dem Gleichgewicht gebracht werden oder diesen sogar vollständig zerstören. (z.B. Desinfektionsmittel, Chlor…)

    b) Der Stoff führt zu einer Verstopfung der Abwasserrohre und der Kleinkläranlage.
    Die häufigste Störung an Kleinkläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen sind Verstopfungen. Putzlappen, Katzenstreu, Hygieneartikel, Friteusenfett, Küchenrollen und reisfestes und/ oder feuchtes Toilettenpapier führen am häufigsten zu Verstopfungen. Die Stoffe lagern sich in den Rohren und Überläufen ab und können zu einem vollständigen Ausfall der Anlage führen. Dieses kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Abwasser aus dem Haus nicht mehr abgeleitet werden kann. In diesen Fällen muss die gesamte Vorklärung (Speicher) durch die Gemeinde geleert werden. Im Anschluss muss die Anlage und die Rohre (Zu-, Ab-, und Überlaufleitungen) auf Ablagerungen überprüft und gesäubert werden.

    c) Der Stoff/ Mengen führt zu einer Überlastung der Anlage.
    Bei der Überlassung der Anlage gibt es zwei Varianten.

    1.) Die hydraulische Überlastung:
    Die Kleinkläranlage ist auf eine Wassermenge von 150 Liter Wasser pro Person und Tag ausgelegt.
    Personen (EW) | Tägliche Wassermenge

    • 4 EW | 600 Liter (0,60 m³)
    • 6 EW | 900 Liter (0,90 m³)
    • 8 EW | 1200 Liter (1,2m³)
    • 12 EW | 1800 Liter (1,80 m³)


    Bei einer hydraulischen Überlastung verkürzen sich die Verweilzeiten (Aufenthaltszeiten) in der Anlage. Hierdurch können bestimmte biologische und hydraulische Prozesse verkürzt oder unterbrochen werden. Diese Überlastung kann zu Überschreitung der zulässigen Einleitungswerte führen. Des Weiteren können Sedimente (Schlammablagerungen) ausgespült werden. Bei einer nachgeschalteten Versickerungsanlage nach DIN 4261-5 können zusätzlich Schäden auftreten.

    2.) Die biologische Überlastung:
    Von einer biologischen Überlastung spricht man, wenn die Zulaufkonzentration im Abwasser über dem zulässigen Wert liegt. Die zulässige Zulaufkonzentration bei häuslichem Abwasser beträgt 60 Gramm BSB5 je Person und Tag.
    Personen (EW) | Tägliche Zulaufkonzentration

    • 4 EW | 240 g BSB5 ( 0,24 Kg)
    • 6 EW | 360 g BSB5 ( 0,36 Kg)
    • 8 EW | 480 g BSB5 ( 0,48 Kg)
    • 12 EW | 720 g BSB5 ( 0,72 Kg)


    Vereinfacht ausgedrückt ist das so: „Die Bakterien fressen eine bestimmte Menge an Abwasserinhaltsstoffen täglich auf. Wenn sie satt sind stellen sie das Fressen ein“ In diesem Fall ist also ein Nahrungsüberangebot vorhanden. Diese Überlastung kann zu Überschreitung der zulässigen Einleitungswerte führen. Des Weiteren können Sedimente (Schlammablagerungen) ausgespült werden. Bei einer nachgeschalteten Versickerungsanlage nach DIN 4261-5 können zusätzlich Schäden auftreten.

    d) Der Stoff kann zu einer Verletzung der Wartungsmitarbeiter führen.
    Rasierklingen, Spritzennadeln, Einwegrasierer usw. dürfen nicht ins Abwasser gegeben werden weil sich bei Wartungsarbeiten Mitarbeiter verletzen können.

Was darf nicht ins Abwasser und warum?

Und wo sollte man diese Sachen stattdessen entsorgen?

  • Desinfektionsmittel

    Töten wichtige Bakterien und Enzyme in der Kläranlage ab. Tragen Sie das Desinfektionsmittel mit einem Wegwerf- Küchentuch auf und werfen Sie es danach in den Restmüll.

    Niemals ins Abwasser geben! Entsorgung über Restmülltonne.

  • Pflanzenschutzmittel

    Vergiften das Abwasser.

    Entsorgung über Sammelstellen des Landkreises.

  • Pinselreiniger

    Vergiften das Abwasser.

    Entsorgung über Sammelstellen des Landkreises.


  • Chlorhaltige Putzmittel

    Chlor ist ein bakterien- und keimabtötendes Mittel, das in der Kläranlage sehr starken Schaden anrichtet.

    Niemals ins Abwasser geben!

  • WC- Steine

    Über 30 % des Abwassers gelangt über die Toilettenspülung in die Kläranlage. WC- Steine wirken desinfizierend und schädigen die Bakterien in der Kläranlage.

    Niemals ins Abwasser geben!

  • Rohrreiniger

    Meistens extrem giftig und gesundheitsschädlich für Mensch und Tier ! Häufig zerfressen sie Rohrleitungen und Dichtungen im Haus. Undichte Abflussleitungen können das Ergebnis sein.

    Niemals ins Abwasser geben!


  • Campingtoilette

    Vergiften das Abwasser. Die Desinfektionsstoffe töten Bakterien ab.

    Entsorgung über Sammelstelle auf dem Campingplatz.

  • Rasierklingen

    ... Einmal-Rasierapparate, Spritzen, Nadeln, Kronkorken. Durch diese Gegenstände können schwere Verletzungen verursacht werden, insbesondere für Menschen bei der Wartung, Reparatur oder im Klärwerk.

    Entsorgung über die Restmülltonne.

  • Schädlings­bekämpfungsmittel

    Häufig extrem giftig! Gesundheitsschädlich für Mensch und Tier !

    Entsorgung über Sammelstelle des Landkreises.


  • Speiseöl (Friteusenfett)

    Heiße Fette erstarren in den Abflussleitungen und führen so zu Rohrverstopfungen und Ablagerungen in der Kläranlage.

    Entsorgung über Restmülltonne (nicht auf den Komposthaufen, weil dadurch Ratten angelockt werden).

  • Speisereste

    Sie führen zu Verstopfungen, locken Ratten an und können zur Überbelastung und dadurch zu einer schlechten Reinigungsleistung der Anlage führen.

    Entsorgung über Restmülltonne (nicht auf den Komposthaufen, weil dadurch Ratten angelockt werden).

  • Milch

    Durch chemisch / biologische Reaktionen verwandelt sich die Milch in Milchsäure und verändert den pH-Wert des Abwassers. Dieses kann zum Absterben der Biologie führen. (Ab ca. 1,00 Liter pro Tag)

    Entsorgung über die Restmülltonne.


  • Tapetenkleister

    Der Kleister lagert sich als schleimiger Belag an den Rohrwänden ab und kann in Verbindung mit z.B. Toilettenpapier Rohrverstopfungen verursachen.

    Entsorgung über Restmülltone.

  • Textilien

    ... Strumpfhosen, Haushaltstücher, Küchenkrepp, feuchtes Toilettenpapier, Kondome, Tampons, Hygienebinden, Wattestäbchen, Einwegwindeln, etc. Wenn sie nicht schon zu einer Verstopfung der Rohrleitungen führen, können Sie in der Kläranlage zu Verstopfungen führen. Diese Stoffe lassen sich in der Kläranlage nicht biologisch abbauen und sind nicht pumpfähig (leeren des Behälters durch das Entsorgungsunternehmen)

    Entsorgung über Restmülltonne.

  • Kleintier- und Katzenstreu

    Kleintier- und Katzenstreu sind extrem saugstark und verklumpen bei Kontakt mit Feuchtigkeit. Es führt zwangsläufig zu Rohrverstopfungen und ist biologisch in der Kläranlage nicht abbaubar.

    Entsorgung über Restmülltonne.


  • Zigarettenreste & Kronkorken

    Sie können Rohrverstopfungen verursachen.

    Entsorgung über die Restmülltonne.

  • Kaffeemehl & Tee­blätter

    Sie können Rohrverstopfungen verursachen.

    Entsorgung über Restmülltone.

  • Kaffee- & Teefilter

    Sie können Rohrverstopfungen verursachen. Sie belasten zusätzlich das Fassungsvolumen der Grobentschlammung (Vorklärung).

    Entsorgung über Restmülltonne.


  • Tierkot

    Kann zu einer Überlastung der Anlage führen.

    Entsorgung über Restmülltonne.

  • Alkohol (hoch­prozentig)

    Alkohol wirkt desinfizierend und führt zu einer biologischen Störung in der Kläranlage.

    Entsorgung über Restmülltonne.

  • Medikamente

    Entsorgung sowie Ausscheiden (Chemo) von Medikamenten. Medikamente, insbesondere Antibiotika, töten häufig wichtige Bakterien ab und führen daher zu einer biologischen Störung der Kläranlage.

    Entsorgung über die Restmülltonne oder Apotheke.


  • Regenwasser

    Die Kleinkläranlage ist für eine bestimmte Menge Wasser bemessen. Das sind in Deutschland 150 Liter je Einwohner am Tag. Eine große Menge Wasser in sehr kurzer Zeit kann zu einer Überlastung, zum Ausspülen und Ableiten von nicht ausreichend gereinigtem Wasser führen.

    Entsorgung über Graben, Vorfluter oder Regenwasserkanal..


Reizende Stoffe

Töten wichtige Bakterien. Können Anlagenteile zerstören.

Niemals ins Abwasser geben!

Giftige Stoffe

Töten wichtige Bakterien. Können Anlagenteile zerstören.

Niemals ins Abwasser geben!

Ätzende Stoffe

Töten wichtige Bakterien. Können Anlagenteile zerstören.

Niemals ins Abwasser geben!

Umwelt Gefahren

Schädlich für Pflanzen, Tiere und Gewässer.

Niemals ins Abwasser geben!


Wartungsvertrag

Jetzt ganz einfach Ihren Wartungsvertrag abschließen


mehr

 

KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

info@klaevertec.de

FB Kleinklaeranlage


Wartung

  • Wartung Kleinkläranlagen
  • Wartungsvertrag
  • Wartungsvertrag Formular
  • Instandsetzung | Reparatur
  • Notabfuhr | Satzungen

labor

  • Wasseranalysen

ABWASSERANLAGEN

  • Kläranlage bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
  • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
  • Sanierung | Nachrüstung
  • Versickerungen DIN 4261-5
  • Sammelgruben
  • Grundstücksentwässerung
  • Pumpstationen
  • Abscheider

Planung & Prüfungen

  • Planung der Anlage
  • Antragserstellung
  • Dichtigkeitsprüfungen

Reparaturen

  • Reparatur von Kompressoren
  • Tipps und Tricks

Downloads

  • Zulassungen
  • Anleitungen
  • Zertifikate | Urkunden
  • Leistungserklärung
  • Gutachten
  • Zeichnungen
  • Prospekte
  • Logos

draggable-logo

Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Abmelden | Bearbeiten
  • Wartung
    • Wartung Kleinkläranlagen
    • Wartungsvertrag
    • Wartungsvertrag Formular
    • Instandsetzung | Reparatur
    • Notabfuhr | Satzungen
  • Labor
  • Abwasseranlagen
  • Planung & Prüfungen
  • Reparaturen
  • Nach oben scrollen