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  1. Aktuelles

Aktuelles

Neue Anforderungen an Kleinkläranlagen

Aktuell gibt es im Landkreis Cuxhaven in bestimmten Gebieten neue Anforderungen an die Ablaufwerte. Die Abwasserreinigungsanlagen müssen zukünftig in den Trinkwasserschutz-, organisch vorbelasteten und nitratsensiblen Gebieten verschärfte Ablaufwerte einhalten. Viele Kunden sind aus diesem Grunde aktuell verunsichert und wenden sich mit ihren Fragen und Sorgen an uns. Wir möchten daher versuchen aus unserer Sicht einige Fragen zu beantworten.

Bin ich von der Änderung betroffen?

Diese Frage kann abschließend nur der Landkreis Cuxhaven beantworten. Wir möchten dem Landkreis nicht vorgreifen. Bei der Beurteilung werden aber bestimmte Kriterien herangezogen. Zur Prüfung, ob das Grundstück in einem nitratbelastetem- oder in einem Wasserschutzgebiet liegt, empfehlen wir nachfolgende Seiten:


Portal Landentwicklung Niedersachsen - Lea

Nitratbelastung:


LEA- Portal Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen

https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

betroffen sind die roten Gebiete in der Karte

 



 Internet Kartendienste Landkreis Cuxhaven- Wasserwirtschaft

Wasserschutzgebiete:


Internet Kartendienste Landkreis Cuxhaven- Wasserwirtschaft

https://cuxland-gis.landkreis-cuxhaven.de/internet/wasserwirtschaft

betroffen sind die blauen Gebiete.



Wenn ihr Grundstück nicht innerhalb dieser Gebiete liegt, muss im Allgemeinen an der Kleinkläranlage keine Veränderungen vorgenommen werden. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Anlage über eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik“ (DIBt Zulassung) und über einen Probeentnahmeschacht nach DWA A-221verfügt. Für die bestehende Anlage kann ein Antrag auf Einleitungserlaubnis gestellt werden. Sollte ihr Grundstück innerhalb dieser Gebiete liegen besteht Handlungsbedarf.
  • Muss ich, wenn ich innerhalb dieser Gebiete liege, eine ganz neue Kleinkläranlage bauen?

    Dieses hängt von dem verbauten Kleinkläranlagenmodell ab.
    Alle ab dem Baujahr 2007 von KLÄVERTEC gebauten Kleinkläranlagen können mit einem kleinen Erweiterungsmodul umgerüstet werden.
    Die meisten SBR Kleinkläranlagen (Sequencing Batch Reactor) können ebenfalls umgerüstet werden. Dieses hängt davon ab, ob es für die SBR Kleinkläranlage eine DIBt- Zulassung nach „Ablaufklasse D“ existiert. Ist diese vom DIBt erteilt worden, muss eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen (aller Hersteller) sind wir Ihnen behilflich.
    Sollte der Klärbehälter über 50 Jahre alt sein ist dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit gemauert (Klinkerstein, Schreibergrube, Hohlblockstein). In diesem Fall wird man um einen Neubau nicht herumkommen.
    Bei allen Anlagen werden wir mit dem Kunden, in Abstimmung mit dem Landkreis Cuxhaven, eine Lösung finden. Ein vollständiger Neubau der Kleinkläranlage ist nur in seltenen Fällen erforderlich.

  • Was ändert sich bei der Wartung?

    Wenn Sie nicht innerhalb dieser Gebiete liegen wird sich an der Wartung nichts ändern.
    Innerhalb dieser Gebiete gibt es folgende Änderung:
    Neben den üblichen Laboruntersuchungen werden zusätzliche Wasseranalysen erforderlich. Dieses betrifft die Parameter Ammonium-Stickstoff (NH₄-N), Nitrat (NO₃) und Stickstoffdioxid (NO₂). Der Grenzwert liegt für NH4-N bei <10 mg/l und der Summenparameter beträgt <30 mg/l.

    Der zulässige Grenzwert für CSB (Chemische Sauerstoffbedarf) sinkt von 150 mg/l auf 90 mg/l.

  • Was bedeutet das für den Betreiber?

    Die Wartung ist deutlich aufwendiger und es fallen zusätzliche Laborkosten an. Aus diesem Grund wird sich der Preis für die Wartung um ca. 25,- € pro Wartung erhöhen.
    Unsere Mitarbeiter sind auf diese zusätzlichen Anforderungen geschult und unser Labor auf die Analysen vorbereitet.

 

KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

info@klaevertec.de

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