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Planung der Anlage

Bei der Planung der Anlage sind ein paar wichtige Punkte zu beachten.

Was müssen Sie beachten?

  • Standort des Entsorgungsfahrzeugs

    Ihre Kleinkläranlage muss nach Satzung der Samtgemeinde in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf geleert werden. Das Entsorgungsfahrzeug ist in der Regel ein LKW mit Tank und Pumpvorrichtung. Aufgrund des Gewichtes muss eine geeignete Verkehrsanbindung bestehen. Der Standort des Fahrzeuges bei der Entsorgung und der Kleinkläranlage darf 30 Meter nicht überschreiten.

  • Für wie viele Einwohnergleichwerte (EW) muss die Anlage ausgelegt werden?

    Je Wohneinheit über 65 m² müssen mind. 4 EW ausgelegt werden. Je Wohneinheit unter 65 m² müssen mind. 2 EW ausgelegt werden. Bei gewerbebetrieben, Gastronomie muss die Auslegung individuell berechnet werden.

  • Darf die Kleinkläranlage im Verkehrsraum (Auffahrt, Parkplatz) verbaut werden?

    Eine Kleinkläranlage nach DIN 4261 oder DIN EN 12566 darf nur in Verkehrsflächen der Lastklasse A (begehbar) verbaut werden.

  • Darf die Kleinkläranlage überbaut werden? (Garage, Carport, Gartenhaus…)

    Alle Bestandteile der Kleinkläranlage müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht überbaut werden.

  • Dürfen Teile der Kleinkläranlage überbaut werden?

    Alle Bestandteile der Kleinkläranlage (zum Beispiel Schachtabdeckungen) müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht überbaut werden.

  • Darf die Kleinkläranlage auf einem anderen Grundstück eingebaut werden?

    Kleinkläranlagen sind dezentrale Anlagen zur Reinigung von häuslichem Schmutzwasser bis zu einer Abwassermenge von 8m³ pro Tag. Kleinkläranlagen können als Gemeinschaftskläranlagen bis zu 50 EW (max. 12 Häuser) gebaut werden. Für den Bau sind Baulasten und private Grunddienstbarkeiten (Notar) erforderlich. Die Erlaubnis kann vom Eigentümer des Grundstücks beantragt werden auf dessen Grundstück die Kleinkläranlage gebaut bzw. eingeleitet wird.

Was ist erlaubt und was nicht?

  • Darf die Kleinkläranlage an die Grundstücksgrenze verbaut werden?

    In den meisten Gemeinden bestehen für den Bau von Kleinkläranlagen keine Grenzabstände zu anderen Grundstücken. Dieses sollte jedoch vor dem Bau mit der Gemeinde abgeklärt werden.

  • Muss hinter der Kleinkläranlage ein Probeentnahmeschacht nach DWA-A 221 gebaut werden?

    Am 13.03.2020 trat die neue Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) in Kraft. Die AbwV verweist auf das Arbeitsblatt DWA A 221 (Ausgabe Dezember 2019) in den Teilen …und erklärt sie zu den Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aus diesem Grund ist nach jeder Abwasseranlage ein Probeentnahmeschacht nach DWA-A 221 zu errichten.

  • Ist eine „Probenahmeflasche“ oder ein Kontrollschacht für die Probenahme ausreichend ?

    Probenahmeflaschen oder reine Kontrollschächte sind nicht zulässig.

  • Darf ein alter Güllekeller oder eine gemauerte Grube zu einer Kleinkläranlage umgebaut werden?

    Es dürfen in Deutschland nur Nachrüstsätze in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung einer Kleinkläranlage mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) verbaut werden. Diese Zulassungen schreibt vor, dass die verbauten Behälter nach DIN 4261-1 oder DIN EN 12566-3 vorhanden und zugelassen sein muss (Typenprüfung) Diese liegt bei gemauerten Gruben und Güllekellern nach dieser Norm nicht vor. Aus diesem Grund dürfen diese Behälter nicht verwendet werden.

  • Muss die Kleinkläranlage von einer Fachfirma gebaut werden oder ist der Selbstbau (Heimwerker) erlaubt?

    Beim Bau von Abwasserbehandlungsanlagen darf nur von solchen Firmen durchgeführt werden, die über fachliche Erfahrung, geeignetes Gerät und Einrichtungen sowie über ausreichend geschultes Personal verfügen (Fachbetrieb)

Fragen und Antworten zur Ableitung

  • Wohin darf das gereinigte Abwasser abgeleitet werden?

    Das Gereinigte Abwasser darf über eine Rohrleitung in einen Wasserlauf oder in den Boden (Versickerung) abgeleitet werden.

  • Darf das gereinigte Abwasser in einen verrohrten Wasserlauf eingeleitet werden?

    Die Ableitung des gereinigten Abwassers über einen verrohrten Wasserlauf ist nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers und der Einleitungserlaubnis der Unteren Wasserbehörde zulässig. Die Einleitung findet in diesem Fall erst am Ende der Rohrleitung (verrohrten Wasserlauf) in einen offenen Wasserlauf statt. In vielen Fällen sind hier rechtliche Aspekte (täglich zulässige Einleitungsmenge) einzuhalten.

  • Darf ich das gereinigte Abwasser in den Regenwasserkanal ableiten?

    Auch gereinigtes Abwasser bleibt Abwasser und darf nicht in einen Regenwasserkanal abgeleitet werden.

  • Darf die Versickerung der Kleinkläranlage überbaut werden?

    Eine Versickerung für eine Kleinkläranlage muss nach DIN 4261 Teil 5 hergestellt werden. Das Überbauen, auch durch Verkehrsflächen, kann zu einer Bodenversichtung führen, die die Sickerfähigkeit des Bodens beeinträchtigt. Eine Überbauung ist daher nicht zulässig.

  • Darf ich in der Kleinkläranlage das Regenwasser vor Grundstück einleiten?

    Die Entwässerung des Grundstücks wird in der DIN 1986-100 geregelt. Die Vermischung von Schmutz- und Regenwasser ist auf dem privaten Grundstück nicht zulässig und muss separat ausgeführt werden. Die Dachfläche eines herkömmlichen Einfamilienhauses beträgt in Deutschland ca. 150 m². Die Regenspende (Regenschauer) beträgt auf dieser Dachfläche bis zu 2.500 Liter in 15 Minuten. Eine Kleinkläranlage für zum Beispiel 8 Personen ist auf eine Wassermenge von max. 120 Liter je Stunde ausgelegt. Aus diesem Grund findet eine hydraulische Überlastung der Kleinkläranlage und ggf. der nachgeschakteten Versickerungsanlage nach DIN 4261 Teil 5 statt. Dieses kann zu starken Schäden an der Anlage und der Versickerung führen. Des weitern werden die max. zulässigen Ablaufwerte überschritten. Diese Einleitung ist nicht zulässig.

  • Wo ist der beste Standort für den Schaltschrank der Kleinkläranlage?

    Der beste Standort für den Schaltschrank ist im Garten neben der Kleinkläranlage. Im Schaltschrank sind alle wichtigen elektrischen Geräte wie Steuerung, Kompressor und Ausfallalarmanlage verbaut. Wenn der Schaltschrank in der Nähe der Kleinkläranlage (Behälter) aufgestellt ist können alle wichtigen Überprüfungen und die Wartung der Anlage problemlos durchgeführt werden. Des Weiteren überträgt sich der Schall vom Kompressor und der Schläuche nicht auf das Wohnhaus.

Antragstellung


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KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

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