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Antragerstellung

Kleinkläranlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000
  • Lageplan mit maßstäblich eingezeichneter Kleinkläranlage und Einleitstelle im Maßstab 1 : 500
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Ihrer Kleinkläranlage, bzw. Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung (CE Anlagen, DWA A 221)
  • Klärtechnische Berechnung der Anlage
  • Ausführungszeichnungen der Kleinkläranlage, bei Nachrüstungen mit Aufmass der vorhandenen Klärgruben
  • Bei Einleitungen von biologisch gereinigtem Abwasser in den Untergrund: Bodenkundliches Profil mit höchstem Grundwasserstand; Angaben zur Versickerungsfähigkeit
  • Bei Einleitungen von biologisch gereinigtem Abwasser in ein Gewässer: Stellungnahme zur Einleitung des Wasserverbandes.
  • Übereinstimmungserklärung für die eingebaute Kleinkläranlage mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung von der Einbaufirma
  • Nachweis oder Bestätigung über die Einweisung in die Betriebsführung der Kleinkläranlage
  • Betriebsbeschreibung bzw. Betriebshandbuch
  • Betriebsbuch
  • Wartungsvertrag
  • Datenschutzerklärung

Als Fachbetrieb führen wir die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für Sie aus. Diese Dienstleistung können wir Ihnen auch für bestehende Anlagen, zum Beispiel für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis anbieten. Bei Rückfragen der Gemeinde, Samtgemeinde, Träger öffentlicher Belange sowie der Unteren Wasserbehörde stehen wir Ihnen aus Entwurfverfasser gerne zur Seite.

Das Einleiten von Abwasser in Oberflächen- oder Grundwasser bedeutet eine Verschmutzung des Wassers. Nach dem Wassergesetz ist eine Genehmigung erforderlich. Nur wenn die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe den festgelegten Grenzwert für die Einleitung der Kleinkläranlage nicht überschreiten, kann die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Abwassers in das Gewässer erteilt werden. Die Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) definiert die Mindestanforderungen für Kleinkläranlagen in Anhang 1 (die maximale Abwasserkonzentration von Abwässern, die von Kleinkläranlagen in Gewässer eingeleitet werden: CSB ≤ 150 mg / l; BSB5 ≤ 40 mg / l). In Wasserschutzgebieten können diese durch die Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserwerks (Wasserversorgungsverband) durch zusätzliche Anforderungen oder verschärfte Werte abweichen.

Dichtigkeits­prüfungen


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KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

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