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Versickerungen DIN 4261-5

Die Versickerungsanlage

Was ist bei einer Versickerungsanlage zu beachten?

Der Versickerungsanlage darf nur biologisch aerob behandeltes Schmutzwasser zugeführt werden. Das häusliche Schmutzwasser muss sach- und fachgerecht in einer vollbiologischen Kleinkläranlage vorbehandelt werden. Die Anlage dient nicht der Schmutzwasserbehandlung.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft (Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde/Verband usw.) kann in den Satzungen und in der Wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis zusätzliche Anforderungen stellen. Diesen Anforderungen ist, unabhängig von dieser Betriebsanleitung, Beachtung zu schenken.

Bitte beachten Sie:
DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ DIN 1986-3 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“

 

Das ausreichend geklärte Abwasser aus Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 bzw. DIN 4261 oder DWA A 221 kann über eine Rohrleitung direkt einer ständig wasserführenden Vorflut (Graben) eingeleitet werden. Die Einleitung ist Erlaubnispflichtig. Der Einleitungsstelle ist ein Probeentnahmeschacht nach DWA 221 vorzuschalten.

Verschiedene Verfahren der Versickerung

Wenn die Einleitung in ein geeignetes Gewässer nicht möglich ist, stehen verschiedene Verfahren der Versickerung auf dem Grundstück zur Verfügung.

  • Sickergraben

    Ein Sickergraben ist ein längliches, unterirdisches Bauwerk zur Versickerung von gereinigtem Abwasser in den anstehenden Boden. Die Ableitung des Wassers erfolgt horizontal im Boden

    Errichtung:
    Zunächst wird mit einem Bagger ein oder mehrere offene, längere Gräben hergestellt. Diese sind schmal und lang (max. 10 Meter je Graben) In diesen Gräben wird mit Kies oder GEO LECA ein sickerfähiges Bett als Sickerschicht eingebaut. Zur Verteilung des Wassers werden Drainagen (Rieselrohre) eingebaut, die am Ende belüftet werden. Zum Schutz der Sickerschicht wird diese mit einem Geotextil abgedeckt. Die restliche Baugrube über dem Sickergraben wird im Anschluss mit dem Aushub und Mutterboden abgedeckt. Vor diesem Bauwerk ist immer ein Kontroll- oder Probeentnahmeschacht vorzuschalten. (DN > 400 mm)

    Vorteile:

    • Sehr hygienisch.
    • Die Fläche über dem Bauwerk kann als Rasenfläche genutzt werden.


    Nachteile:

    • Hoher Platzbedarf
  • Sickerschacht

    Ein Sickerschacht ist ein unterirdisches Schachtbauwerk zur Versickerung von gereinigtem Abwasser in den anstehenden Boden. Die Ableitung des Wassers erfolgt vertikal im Boden

    Errichtung:
    Zunächst wird eine Baugrube hergestellt. Die Baugrube für einen Sickerschacht ist wesentlich Tiefer als bei anderen Versickerungsarten. In der Baugrube wird ein sickerfähiges Bett aus Kies oder Geo LECA eingebaut. Im Anschluss wird der Sickerschacht eingebaut. In der Baugrube wird Kies oder Geo LECA bis zur Zulaufhöhe eine Sickerschicht eingebaut. Zum Schutz der Sickerschicht wird diese mit einem Geotextil abgedeckt. Die restliche Baugrube über dem Sickergraben wird im Anschluss mit dem Aushub und Mutterboden abgedeckt.

    Vorteile:

    • sehr geringer Platzbedarf.
    • sehr hygienisch.
    • Es wird kein separater Probeentnahmeschacht benötigt.
    • die Fläche über dem Bauwerk kann als Rasenfläche genutzt werden.


    Nachteile:

    • hohe Baukosten
    • nur bei sehr tiefen Grundwasserstand geeignet

  • Sickermulde (Muldenversickerung)

    Eine Sickermulde ist eine offene Versickerungsanlage zur Versickerung von gereinigtem Abwasser in den anstehenden Boden. Die Ableitung des Wassers erfolgt horizontal im Boden und durch Verdunstung in der Atmosphäre.

    Errichtung:
    Mit einem Bagger wird eine sehr flache Grube (Mulde) ausgehoben. Die Sohle und Böschungen der Mulde werden mit Gräsern zum Schutz vor Erosion geschützt. Vor der Sickermulde ist immer ein Probeentnahmeschacht vorzuschalten. (DN > 400 mm)

    Vorteile:

    • Flaches Bauwerk
    • Kann auch bei hohen Grundwasserständen errichtet werden.
    • sehr günstige Herstellung


    Nachteile:

    • offene Abwasserfläche
    • Keim- und Virenbelastet Abwasser mit Restverschmutzung aus der Kleinkläranlage steht temporär in der Sohle der Anlage.
    • ggf. Geruchsbelästigung
    • bei Staunässe im Sohlbereich können sich Insekten ansiedeln (Mücken)
    • die Fläche sollte zum Schutz für Menschen und Haustiere eingefriedet werden (Einzäunen)
    • Es ist ein Hinweisschild (Abwasseranlage) anzubringen.
    • Es wird empfohlen eine Hygienisierungsanlage (+H) dem Bauwerk vorzuschalten.
    • Die Mulde darf nicht betreten werden.
  • Rigolenversickerung

    Eine Rigolenversickerung ist ein kompaktes, unterirdisches Bauwerk zur Versickerung von gereinigtem Abwasser in den anstehenden Boden. Die Ableitung des Wassers erfolgt horizontal und vertikal im Boden

    Errichtung:
    Zunächst wird mit einem Bagger ein breiter Graben hergestellt. In diesen Gräben wird mit Kies oder GEO LECA ein ca. 0,6 bis 1,00 Meter sickerfähiges Bett als Sickerschicht eingebaut. Zur Verteilung des Wassers wird eine Drainage (Rieselrohre) eingebaut, die am Ende belüftet wird. Zum Schutz der Sickerschicht wird diese mit einem Geotextil abgedeckt. Die restliche Baugrube über dem Sickergraben wird im Anschluss mit dem Aushub und Mutterboden abgedeckt. Vor diesem Bauwerk ist immer ein Kontroll- oder Probeentnahmeschacht vorzuschalten. (DN > 400 mm)

    Vorteile:

    • Kompakte Bauweise - geringer Platzbedarf.
    • Sehr hygienisch
    • Kann hydraulische Stoßbelastungen speichern.
    • die Fläche über dem Bauwerk kann als Rasenfläche genutzt werden.


    Nachteile:

    • Gegenüber dem Sickergraben tiefer Grundwasserspiegel erforderlich.

Für die Wahl des Bauwerks ist zuvor ein Bodengutachten erforderlich.

Dieses Gutachten muss auf dem Baugrundstück im Bereich der geplanten Einleitungsstelle (Versickerungsbereich) erstellt werden. Es muss mindestens folgende Angaben enthalten:
  • Sondierung bis min 3,00 Meter unter Geländeoberkante
  • Lageplan mit Markierung der Sondierung
  • kf- Wert
  • Mächtigkeit der Schichten.
  • Grundwasserstand
  • Staunässe
Bitte händigen Sie uns dieses nach der Erstellung aus.

Wir arbeiten häufig mit nachfolgenden Bodengutachtern:

Dr. rer. nat. Udo Lade
Büro für Erdwiss. Untersuchungen Prozeßmoorweg 13
21755 Hechthausen - Bornberg Telefon: 0 47 74- 12 42
Dr. Jens-Peter Jacobsen
Quellenweg 10 | 27624 Geestland
Telefon: 04745-7181

edm Büro für angewandte Geophysik und Probenahmetechnik
unabhängiges ing. -geophysikalisches Büro
Süderortsweg 8
27628 Hagen im Bremischen (Sandstedt)
Tel.: 04702-417 | Tel.: 0171 520 6169
e-Mail.: edmgeophysik@ewe.net
Dipl.- Geograph Gunnar Becker
Bosdorferstr. 8
27367 Hellwege
Tel.: 04264-2407
Tel.: 0176-52190004
eMail: g.becker@geoplan-becker.de

1. BAULICHE ÜBERLASTUNG

  • 1.1 NICHT ÜBERBAUEN

    • Errichten Sie über der Versickerungsanlage kein Gebäude (Carport, Garage, Gartenhaus, etc.)
    • Das Fundament, der Druck des Bauwerks oder der Verkehrslast können die Sickerfähigkeit beeinträchtigen bzw. zu einem Ausfall der Anlage führen.
    • Feuchtigkeit, die aus der Versickerung abgegeben wird, kann das Bauwerk beschädigen.
    • Der Abstand zu Gebäuden oder Fundamenten sollte 5 Meter nicht unterschreiten.
  • 1.2 KEINEN GARTENTEICH ERRICHTEN

    • Das Eigengewicht des Teiches verdichtet den Boden. Dieses kann die Sickerfähigkeit beeinträchtigen.
    • Sickerwasser (Undichtigkeiten oder das Überlaufen des Teiches) kann die benötigten Hohlräume verschlämmen.

  • 1.3 AUSREICHENDEN PFLANZABSTAND BEACHTEN

    • Die Wurzeln von Büschen, Bäumen und Sträuchern suchen im Boden nach Wasser und Nährstoffen. Diese können in der Versickerungsanlage großen Schaden anrichten, der zum Ausfall der Anlage führen kann. Die Anlage ist vor Wurzeleinwuchs zu schützen.
    • Ausreichender Abstand von mind. 5 Meter (bei größerem Gehölz muss dieser größer sein) zur Sickeranlage ist einzuhalten.
    • Die Anlage ist ggf. durch Wurzelsperre (Rhizomsperre) zu schützen.
    • Wild gewachsene Büsche, Bäume und Sträucher so früh wie möglich umpflanzen, bevor die Wurzeln die Anlage schädigen.
  • 1.4 KEIN PARKPLATZ

    • Die Verkehrslasten von Fahrzeugen führen zu einer Verdichtung des Bodens, die die Funktion der Versickerung beeinträchtigt.
    • Verkehrsflächen können in einem ausreichenden Abstand von mind. 3 Meter (bei hohen Lasten muss dieser größer gewählt werden) errichtet werden.

  • 1.5 KEINE SCHWEREN GEGENSTÄNDE LAGERN

    • Das Lagern von schweren Gegenständen, wie zum Beispiel Schwimmbecken, Stroh, Feuerholz, Gastanks usw. kann zu einer Bodenverdichtung führen. Die Verdichtung wird zu einer Einschränkung der Sickerfähigkeit, im Extremfall sogar zu einem Ausfall führen.
    • Bitte halten Sie einen ausreichenden Abstand zur Sickeranlage von mind. 5 Meter ein. Bei hohen Lasten ist der Abstand so zu wählen, dass kein zusätzlicher Druck auf die Versickerungsanlage einwirkt.
  • 1.6 KEINE HUFTIERE DARÜBER WEIDEN LASSEN

    • Große Huftiere, wie zum Beispiel Kühe, Pferde, Esel usw. bringen ein hohes Gewicht auf eine kleine Fläche. Dieses hohe, punktuell einwirkende Gewicht kann zu einer ungewollten Verdichtung oder Beschädigung der Versickerungsanlage führen. Aus diesem Grunde ist die Versickerungsanlage vor diesen Tieren zu schützen.
    • Zäunen Sie den Versickerungsbereich ausreichend ein. Der Abstand zu den Tieren sollte 5 Meter nicht unterschreiten.

  • 1.7 LÜFTUNG NICHT ABBAUEN

    • Die Belüftung Ihrer gesamten Kleinkläranlage ist am Ende der Versickerungsanlage verbaut.
    • Die Belüftung besteht aus einer oder mehreren ca. 30 cm hohen Kunststoffhaube. Durch diese Belüftung werden die Versickerung, der Kontroll-/ Probeschacht, die Kläranlage und die Rohrleitungen belüftet.
    • Die Belüftung der Versickerung, der Anlage und der Rohrleitung ist sehr wichtig! Eine nicht ausreichende Belüftung kann zu schweren Bauschäden und nicht ausreichender biologischen Reinigung des Abwassers führen.

BESTE EMPFEHLUNG
Im Bereich der Versickerung nur Rasen anpflanzen!

2. HYDRAULISCHE ÜBERLASTUNG

  • 2.1 NICHT ÜBERLASTEN

    • Die bei Ihnen gebaute Versickerung ist für nachfolgende Wassermengen geeignet: Pro Person sind 150 Liter/täglich bzw. 15 Liter/stündlich zulässig. Zusätzlich sind 200 Liter in 3 Minuten (Badewannenstoß) zulässig.
    • Die kleinste Ausbaustufe ist für 4 Personen.
    • Max. zulässige Belastung:

      Personen (EW): 4
      täglich (Liter): 600 + 1 x 200
      stündlich (Liter): 60
      zulässige Stoßbelastung (200 Liter Badewanne): 1 x täglich

      Personen (EW): 6
      täglich (Liter): 900 + 1 x 200
      stündlich (Liter): 90
      zulässige Stoßbelastung (200 Liter Badewanne): 1 x täglich

      Personen (EW): 8
      täglich (Liter): 1.200 + 2 x 200
      stündlich (Liter): 120
      zulässige Stoßbelastung (200 Liter Badewanne): 2x täglich

      Personen (EW): 10
      täglich (Liter): 1.500 + 2 x 200
      stündlich (Liter): 150
      zulässige Stoßbelastung (200 Liter Badewanne): 2 x täglich

      Personen (EW): 12
      täglich (Liter): 1.800 + 2 x 200
      stündlich (Liter): 180
      zulässige Stoßbelastung (200 Liter Badewanne): 2 x täglich
  • 2.2 KEIN SCHWIMMBECKEN ABPUMPEN

    • Schwimmbecken sind häufig mehrere tausend Liter groß. Da die Aufnahme der Versickerungsanlage nur für die Alltagsabwassermenge ausgelegt ist, darf das Abwasser nicht in die Kläranlage abgeleitet werden. Auch das Ableiten über den Rasen oder einen Graben ist nicht zulässig.
    • Lassen Sie das Wasser aus dem Schwimmbecken durch die Gemeinde fachgerecht entsorgen.

  • 2.3 KEIN REGENWASSER EINLEITEN

    • Die Kleinkläranlage und die Versickerungsanlage sind nicht geeignet um größere Wassermengen aufzunehmen. Aus diesem Grunde darf weder der Kleinkläranlage noch der Versickerungsanlage Regenwasser zugeführt werden. Es führt zu einer hydraulischen Überlastung der Anlage, die zu dauerhaften Schäden an der Kläranlage und der Versickerungsanlage führen können.
    • Zulässige Regenwasserableitungen:
    • Graben/Gewässer
    • Regenwasserkanal
    • „Versickerungsanlage für Regenwasser nach Arbeitsblatt DWA-A 138“ (Abstand beachten!)
  • 2.4 KEINE VERNÄSSUNG DER OBERFLÄCHE

    • Das oberflächliche Ableiten von Wasser von Gebäuden, Dachflächen (Regenwasser), versiegelten Flächen, Parkplätzen (Regenwasser), Wasser aus der Milchkammer, Schwimmbecken, Aquarien, Fischzuchtanlagen usw. über oder neben der Anlage kann zum Einschlämmen oder Verschlammen der benötigten Hohlräume in der Versickerungsanlage führen (Überflutung der Anlage). Eine Vernässung ist daher unzulässig!
    • Bei größeren Wassermengen kann auch die gesamte Kleinkläranlage ein- oder überstaut werden. Dieses wird zu Schäden an der Versickerungsanlage, der Kleinkläranlage und zu Verstopfungen der Rohrleitungen führen. Die Anlage wird durch diese Fremdeinwirkung unbrauchbar.
    • Die Anlage muss so betrieben werden, dass der Wasserstand im Boden ganzjährig mind. 1,50 Meter unter dem Einleitrohr der Versickerungsanlage liegt.

  • 2.5 REGENWASSER-VERSICKERUNG (ABSTAND)

    • Der Abstand dieser Anlage zur „Versickerungsanlage für die Kleinkläranlage“ ist so zu wählen, dass eine hydraulische Beeinträchtigung oder Überschneidung ausgeschlossen ist. Bei einer hydraulischen Überschneidung kann es zur Schädigung der Versickerungsanlage führen.
    • Bei einem kf-Wert von 10-4 m/s sollte der Abstand zwischen den Anlagen 10 Meter nicht unterschreiten (Arbeitsblatt DWA-A 138).
  • 2.5.1 REGENWASSER-VERSICKERUNG (NIVEAU)

    • Bei der Errichtung einer Regenwasserversickerungsanlage sollte diese nicht über den Sohlniveau der Versickerungsanlage für die Kleinkläranlage liegen.
    • Beispiel: Das Sohlniveau der Versickerungsanlage für die Kleinkläranlage liegt bei 1,80 Meter unter Geländeoberkante. In diesem Fall sollte die Oberkante (Deckenhöhe) der Versickerungsanlage bei mind. 1,80 Meter liegen. Hierdurch kann eine Überflutung dieser Anlage ausgeschlossen werden.

  • 2.6 SEDIMENTE AUS DER KLEINKLÄRANLAGE

    • Aus der Kleinkläranlage können schädliche Sedimente in die Versickerungsanlage abgegeben werden, wenn:

    • eine Entschlammung der Kleinkläranlage nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. (Herstellerangaben beachten!)
    • die maximal zulässige hydraulische Belastung überschritten wird. (Überschreitung der zulässigen Abwassermenge)
    • eine Störung an der Kleinkläranlage nicht rechtzeitig behoben wird. (z.B. Ausfall der Luftzufuhr oder der Schlammrückführung)
    • die zulässige BSB- Belastung (biologische Frachten). (z.B. zu viele angeschlossene Einwohner) überschritten werden.
    • die Dekanterphase (Separator) noch nicht abgeschlossen war bevor der Klarwasserabzug durchgeführt wurde(nur bei SBR Reaktoren!).
    • Sedimente aus dem Klärschlamm können die Versickerungsanlage zuschlämmen und zu einem Ausfall der Anlage führen.

3. KONTROLLEN | MONATLICHE KONTROLLE

Nachfolgende Kontrollen sind monatlich durchzuführen:

  • 3.1 WASSERRÜCKSTAU

    Tritt ein Wasserrückstau auf (Einstauen der Drainagerohre)?
    In diesem Fall handelt es sich um eine schwere Störung. Es kann zu einem Abwasserrückstau bis in die Abwasserleitungen des Wohnhauses führen.

    Die Folge ist:
    • Abwasser kann nicht mehr abgeleitet werden
    • Sanitärobjekte laufen über
    • Rohrverstopfungen In diesem Fall sollte umgehend der Wartungsdienst informiert werden.
  • 3.2 STAUNÄSSE

    • Tritt gelegentlich Staunässe im Bereich der Versickerungsanlage auf? Staunässe erkennt man an einer Pfützenbildung auf dem Gelände. Im Bereich der Versickerungsanlage sollten spätestens 20 Minuten nach einem Regenschauer keine Pfützen mehr auftreten, damit die Versickerung nicht beeinträchtigt wird.
    • Überprüfen Sie Punkt „3.1 Wasserrückstau“. In diesem Fall sollte umgehend der Wartungsdienst informiert werden.

  • 3.3 LÜFTUNG

    Ist die Lüftung noch vorhanden und nicht verstopft? Die Belüftung ist für die Kleinkläranlage sehr wichtig. (Siehe Punkt „1.7 Lüftung“). Sollte die Belüftung entfernt, beschädigt oder verstopft sein, muss die Funktionsfähigkeit umgehend wieder hergestellt werden.

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KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

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