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Sanierung | Nachrüstung

Wir sind ein regional tätiges Fachunternehmen im Bereich “Bau und Wartung von dezentralen Abwasseranlagen“ und sind in nachfolgenden Landkreisen tätig:

Landkreis Cuxhaven

www.landkreis-cuxhaven.de

Landkreis Stade

www.landkreis-stade.de


Landkreis Rotenburg/ Wümme

www.lk-row.de

Stadt Cuxhaven

www.cuxhaven.de


Umbautag | Die Umrüstung erfolgt innerhalb eines Tages!

7:00 Uhr bis ca. 8:00 Uhr:
  • Der Umrüstsatz trifft morgens zusammen mit den Monteuren an der Baustelle an.
  • Zu dieser Zeit wird auch das Entsorgungsfahrzeug der Gemeinde (Pumpwagen) eintreffen und den Behälter vollständig leeren.
  • Nach der Leerung wird des Behälters mit einem Hochruckreiniger mit ca. 200 Bar Druck gereinigt.
  • Im Anschluss erfolgt die Freimessung (Gaswarnung) des Behälters.
  • Ist dieser Bedenkenlos erfolgt die Reparatur der schadhaften Stellen (Betonbeschädigungen) im Behälter.
  • Nach der Reparatur werden mehrere Kernbohrungen für Wasserüberläufe sowie das Installations- Set im Behälter eingebaut.
  • Der Schaltschrank mit dem Kompressor und der Steuerung werden aufgestellt.
  • Die Luftschläuche werden im Boden verlegt und die Stromversorgung des Schaltschranks wird hergestellt.
  • Nach einer Funktionsprüfung der Anlage ist diese nun Einsatzbereit.

ca. 15:00 – 16:00 Uhr:
  • Die Anlage ist einsatzbereit.
  • Der Mörtel, der für die Reparatur und der verschließen der alten Durchtrittsöffnungen verbaut wurde, muss im Anschluss ca. 12 Stunden abbinden.

Am Folgetag wird vom Betreiber der Behälter mit Leitungswasser über die Zulaufleitung gefüllt. Nachdem der Behälter vollständig mit Leitungswasser gefüllt ist kann die Anlage eingeschaltet werden. Sie ist jetzt funktionsfähig.
  • Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen und melden der zuständigen Behörde die Fertigstellung der Anlage.
  • Sie erhalten alle Zeichnungen, Berechnungen, Betriebsanleitungen um die Anlage sicher betreiben zu können.

Sie besitzen eine Kleinkläranlage und möchten diese nachrüsten.
Ist das möglich?

Die meisten Behälter können mit modernen Nachrüstsätzen ausgestattet werden. Voraussetzung ist:

  • Standsicherheit

    Der Behälter darf nicht einsturzgefährdet sein. Die Bausubstanz muss einwandfrei sein. Alle Trennwände müssen vorhanden sein. Kleinere Beschädigungen an den Trennwänden, zum Beispiel im Bereich des Auslaufs, können bei der Nachrüstung repariert werden.

  • Behältergröße

    Bei einem herkömmlichen Einfamilienhaus reicht eine Behältergröße von 4,00 m³ für eine 4 Personen Hauskläranlage. Bei einem Zweifamilienhaus ist eine Behältergröße von 6,00 ³ für eine 8 Personen Hauskläranlage erforderlich.


  • Abdeckung

    Der Behälter muss mit einer Schachtabdeckung nach DIN 1229 bzw. DIN EN 124 ausgestattet sein. Sie muss bis zur Geländeoberkante ausgeführt sein (Zugänglichkeit) und darf nicht beschädigt sein.

  • DIN-konform

    Der vorhandene Behälter muss nach DIN 4261-1 bzw. nach DIN EN 12566 zugelassen sein. Hierzu zählen die meisten handelsüblichen Behältern, die seit ca. 1980 verbaut wurden. Gemauerte Behälter aus Formsteinen (Schreibergruben) dürfen seit 2002 nicht mehr umgerüstet werden. Sollte der Behälter über 40 Jahre alt sein ist eine Sanierung, Nachrüstung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr ratsam.


  • Wasserdicht

    Der vorhandene Behälter muss wasserdicht sein. Sollte der Behälter größere Mengen Wasser verlieren ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich. Dieses ist aus wirtschaftlicher Sicht häufig nicht ratsam. Der zulässige Wasserverlust beträgt bei einem handelsüblichen Betonbehälter von 6,00 m³ nur ca. 1,50 Liter je 0,5 Stunden. (0,1 Liter je m² benetzter Oberfläche)

  • Nicht überbaut

    Der Behälter darf nicht überbaut sein und muss jederzeit frei zugänglich sein. Diese ist ein wichtiger Punkt und doch stelle ich dieses immer wieder fest. Die Anlage darf nicht unter einer Garage, Gartenhütte, Sandkasten, Zaun oder gar unter einem Wohnhaus liegen. Auch Teile der Anlage dürfen nicht überbaut sein..


Warum ist das so?

  • Verkehrslasten

    Wenn die Anlage im Verkehrsbereich liegt (zum Beispiel der Auffahrt) müssen vor der Umrüstung der statische Nachweis erbracht werden. Kleinkläranlagen nach DIN 4261 und nach DIN EN 12566 wurden und werden für den Erdeinbau ohne Verkehrslast (Lastklasse A) gebaut. Dieses gilt auch für Klärbehälter aus Stahlbeton. Diese Normen sehen keinen Verkehrslasten von zum Beispiel PKW vor. Durch diese Lasten können den Behälter oder die Anschlussrohre beschädigen und im Extremfall zerstört werden. Wenn die Behälter innerhalb eines Verkehrsbereichs verbaut sind muss der Behälter für den Einbau in verkehrsbereichen zugelassen sein. Diese verfügen über eine statisch verstärkte Abdeckung und verstärkte Schachtabdeckung nach Lastklasse B (12,5 to) bis Lastklasse D (40 to) Nur diese Anlagen dürfen innerhalb einer Verkehrsfläche betrieben werden.

  • Gasbildung

    In einer Kleinkläranlage können sich Gase bilden. Diese Gase können aus dem Behälter austreten und zu Übelkeit, Erbrechen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.


  • Entschlammung

    Die Kleinkläranlage muss nach Satzung der Gemeinde regelmäßig oder bei Bedarf entschlammt werden. Das Entsorgungsfahrzeug muss daher ungehindert die Leerung des Behälters vornehmen können.

  • Wartung

    Die Kleinkläranlage muss in regelmäßigen Abständen durch ein Fachunternehmen gewartet werden. Die Wartung kann nur fachgerecht ausgeführt werden wenn alle Anlagenteile frei Zugänglich sind und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) eingehalten werden können.


UMBAUABLAUF | EINBAU DES INSTALLATIONS- SET (NACHRÜSTSATZ):

1. Ein erfahrener Mitarbeiter wird sich Ihren Behälter sowie die Lage im Grundstück ansehen.
2. Er wird mit Ihnen die verschiedenen Varianten besprechen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.
3. Wenn Sie sich für eine der Varianten entschieden haben wird mit Ihnen der Umbautermin besprochen.
4. Sie erhalten eine Terminankündigung mit allen technischen und kaufmännischen Bestätigungen. Auch die Bauvorbereitungen, die noch zu vorzunehmen sind, können Sie nachlesen. Im Allgemeinen benötigen wir eine Vorlaufzeit von ca. 3 bis 6 Monaten.
5. In der Zwischenzeit fertigen wir für Sie die Antragsunterlagen und erledigen für Sie die Behördengänge (Wasserbehörde, Gemeinde und Verbänden).
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises wird in den darauffolgenden Wochen die wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis anfertigen. Dieses ist die Betriebserlaubnis für die Anlage.

VERSICKERUNGEN DIN 4261-5


mehr

 

KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

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