• Start
    • Aktuelles
    • Unternehmen
    • Wartungsvertrag abschließen
    • Dienstleistungen
      • Wartung
        • Wartung Kleinkläranlagen
        • Wartungsvertrag
        • Wartungsvertrag Formular
        • Instandsetzung | Reparatur
        • Notabfuhr | Satzungen
      • Labor
        • Wasseranalysen
      • Abwasseranlagen
        • Kläranlagen bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
        • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
        • Sanierung | Nachrüstung
        • Versickerungen DIN 4261-5
        • Sammelgruben
        • Grundstücksentwässerung
        • Pumpstationen
        • Abscheider
      • Planung & Prüfungen
        • Planung der Anlage
        • Antragserstellung
        • Dichtigkeitsprüfungen
      • Reparaturen
        • Reparatur von Kompressoren
        • Tipps und Tricks
    • Downloads
      • Zulassungen
      • Anleitungen
      • Zertifikate | Urkunden
      • Leistungserklärung
      • Gutachten
      • Zeichnungen
      • Prospekte
      • Logos
    • Kontakt
 04751 97850  
   info@klaevertec.de
 Mo - Fr 8 - 16 Uhr
  • Start
  • Aktuelles
  • Unternehmen
  • Wartungsvertrag abschließen
  • Dienstleistungen
    • Wartung
      • Wartung Kleinkläranlagen
      • Wartungsvertrag
      • Wartungsvertrag Formular
      • Instandsetzung | Reparatur
      • Notabfuhr | Satzungen
    • Labor
      • Wasseranalysen
    • Abwasseranlagen
      • Kläranlagen bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
      • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
      • Sanierung | Nachrüstung
      • Versickerungen DIN 4261-5
      • Sammelgruben
      • Grundstücksentwässerung
      • Pumpstationen
      • Abscheider
    • Planung & Prüfungen
      • Planung der Anlage
      • Antragserstellung
      • Dichtigkeitsprüfungen
    • Reparaturen
      • Reparatur von Kompressoren
      • Tipps und Tricks
  • Downloads
    • Zulassungen
    • Anleitungen
    • Zertifikate | Urkunden
    • Leistungserklärung
    • Gutachten
    • Zeichnungen
    • Prospekte
    • Logos
  • Kontakt
  1. Dienstleistungen
  2. Abwasseranlagen
  3. Grundstücksentwässerung

Grundstücks-
entwässerung

Rohrleitungsbau und Anschlüsse an die Schmutz- und Regenwasserleitung (Abwasser- und Regenwasserkanal)

Was ist bei der Planung zu beachten?

In Deutschland wird der Bau von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke in der DIN 1986-100 geregelt.

Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken in Verbindung mit DIN 1986-3, DIN 1986-4, DIN 1986-30, DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5, DIN EN 752 sowie DIN EN 1610.

Dieses sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT). Das anfallende Abwasser auf den Grundstücken muss im Trennsystem abgeleitet. D.h. Schmutz- und Regenwasser haben zwei verschiedene Entwässerungssysteme. Sie sollten sich frühzeitig beim Wasserverband über die Lage und Höhe der Hausanschlüsse erkundigen, um dies in die Entwässerungsplanung einfließen zu lassen. Dadurch können Fragen geklärt werden, wie Rohrleitungen auf dem Grundstück verlegt werden müssen und ob z.B. eine Kellerentwässerung möglich ist.

Wir führen den Bau von Schmutz- und Regenwasserleitungen auf privaten Grundstücken aus.

Wenn ihr Grundstück erschlossen ist befindet sich eine sogenannte Übergabestelle auf diesem Grundstück. Bis zu diesem Punkt wurde der Regen- oder Schmutzwasserkanal von der Gemeinde auf Ihrem Grundstück verlegt. Die Herstellung der Rohrleitungsstrecke zwischen dem Haus und dem Übergabepunkt ist Aufgabe des Grundstückseigentümers.

Wann kann mit der Erstellung begonnen werden?

Die Grundstücksentwässerung muss beim Wasserverband beantragt werden. Nach erteilter Entwässerungsgenehmigung kann mit dem Bau der Anlagen begonnen werden. In Neubaugebieten sind Haus­an­schluss­schächte in der Regel bereits vorhanden.


Was ist bei der Erstellung der Grundstücksentwässerung zu beachten?

Beim Bau sind die einschlägig technischen Vorschriften, z.B. die DIN 1986 „Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen“ sowie die Bestimmungen der Ab­was­ser­ent­sorg­ungs­bedingungen des Wasserverbandes zu beachten.

Die Leitungen sollten möglichst einen Durchmesser von DN 125 haben, um eine Verstopfung durch zu kleine Rohre zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund sollte das Gefälle zwischen 0,5% und 2,0% liegen. Es müssen unbedingt Entlüftungsleitungen vorhanden sein und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Dieses sind in der Regel kleine pilzförmige Kappen auf dem Hausdach. Sie dienen der Entlüftung der Rohrleitung und dem Druckausgleich, wenn die Hauptkanäle in der Straße mit Hochdruck freigespült werden. Die Reinigung der Schmutzwasserkanäle erfolgt in der Regel jährlich durch die Gemeinde.

Des Weiteren ist unbedingt eine einwandfreie Trennung der Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen vorzunehmen. Es darf weder Niederschlagswasser bzw. Drainagewasser der Schmutzwasserkanalisation, noch Schmutzwasser der Nieder­schlags­wasserkanalisation zugeführt werden.

Warum ist das so wichtig?

  • Das Wasser aus dem Regenwasserkanal fließt ohne weitere Behandlung in ein leistungsfähiges, offenes Gewässer, zum Beispiel in einen Fluss.
  • Das Wasser aus dem Schmutzwasserkanal fließt zur weiteren Behandlung in ein Klärwerk.
  • Die Übergabeschächte (Hausanschlussschächte) müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen insbesondere nicht mit Erdboden, Hofbefestigung usw. bedeckt sein.
  • Was passiert bei einer Ver­wechslung der beiden Kanäle?

    Durch eine Fehleinleitung (Einleitung in den falschen Kanal) von Regenwasser in einen Schmutzwasserkanal wird bei Regen des Klärwerk hydraulisch überlastet (zu viel Wasser in kürzerer Zeit).
    Dieses führt zu einer Störung des Klärwerks. Aus dem Klärwerk gelangt dann ungenügend gereinigtes Abwasser in einen Fluss. Dieses kann zu Fischsterben, starker Geruchsbelästigung und Algenwachstum führen.
    Von Schmutzwasser in einen Regenwasserkanal wird das Abwasser ohne weitere Behandlung direkt in den Fluss abgeleitet und führt zur Verschmutzung des Flusses was ebenfalls zu Fischsterben, starker Geruchsbelästigung und Algenwachstum führen kann.
  • Wann ist der Bau der Entwässerungsanlagen abgeschlossen?

    Bevor die Rohrgräben verfüllt werden, wird der Wasserverband eine Abnahme durchführen.
  • Wer sorgt für eine rückstausichere Entwässerungsanlage?

    Zeitweise können Hauptkanäle überlastet sein, z.B. bei extrem starken Niederschlägen. Ein Rückstau in den Kanälen wirkt sich dann bis auf die angeschlossenen Grundstücke aus. Die in der Satzung definierte Rückstauebene ist gleich der Straßenoberfläche. Das heißt, alle darunterliegenden Bereiche, wie Kellerräume oder dergleichen, sind rückstaugefährdet.
    Es ist Sache der Grundstückseigentümer, sich hiervor selbst zu schützen. Der Einbau von geeigneten Rückstauarmaturen oder Hebeanlagen ist daher unbedingt vorzunehmen und frühzeitig einzuplanen. Es ist wichtig zu wissen, dass nach geltender Rechtsprechung in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Was sind wichtige Faktoren, die beachtet werden müssen?

    Die Hausanschlussstraße darf nicht von Garagen, Carports, Terrassen, Außentreppen oder ähnlichem überbaut werden. Auch Bäume und Sträucher oder Teichanlagen sind nicht zulässig. Daher müssen geplante Gebäude oder sonstige Anlagen im Außenbereich bei der Trassenführung bereits vorab berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie ebenso, dass Hausanschlussleitungen unter Hauseingängen nicht möglich sind. Für Lichtschächte ist ein seitlicher Abstand von 80 cm vorgeschrieben. Der Abstand zwischen Wasser- und Abwasserleitungen muss mindestens 1 m betragen.
    Vor der Übergabestelle (private Rohrleitung / öffentlicher Kanal) muss ein Übergabeschacht gesetzt werden. Die Größe des Schachtes sowie deren Ausstattung regelt die Satzung der Gemeinde (wenn nicht bereits bauseits vorhanden).

Als Fachunternehmen führen wir Sie durch die Antragstellung und führen die erforderlichen Arbeiten durch.

Pumpstationen


mehr

 

KVT-Klävertec GmbH

Inh. Wilfried Köster

 

Raiffeisenstraße 21

21762 Otterndorf


 

Tel.: 04751 97850

Fax: 04751 9785-29

 

info@klaevertec.de

FB Kleinklaeranlage


Wartung

  • Wartung Kleinkläranlagen
  • Wartungsvertrag
  • Wartungsvertrag Formular
  • Instandsetzung | Reparatur
  • Notabfuhr | Satzungen

labor

  • Wasseranalysen

ABWASSERANLAGEN

  • Kläranlage bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
  • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
  • Sanierung | Nachrüstung
  • Versickerungen DIN 4261-5
  • Sammelgruben
  • Grundstücksentwässerung
  • Pumpstationen
  • Abscheider

Planung & Prüfungen

  • Planung der Anlage
  • Antragserstellung
  • Dichtigkeitsprüfungen

Reparaturen

  • Reparatur von Kompressoren
  • Tipps und Tricks

Downloads

  • Zulassungen
  • Anleitungen
  • Zertifikate | Urkunden
  • Leistungserklärung
  • Gutachten
  • Zeichnungen
  • Prospekte
  • Logos

draggable-logo

Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Abmelden | Bearbeiten
  • Wartung
  • Labor
  • Abwasseranlagen
    • Kläranlagen bis 1000 EW | Gewerbe | Gastronomie
    • Kleinkläranlage 1 - 50 EW | Neubau
    • Sanierung | Nachrüstung
    • Versickerungen DIN 4261-5
    • Sammelgruben
    • Grundstücksentwässerung
    • Pumpstationen
    • Abscheider
  • Planung & Prüfungen
  • Reparaturen
  • Nach oben scrollen