Wenn ihr Grundstück erschlossen ist befindet sich eine sogenannte Übergabestelle auf diesem Grundstück. Bis zu diesem Punkt wurde der Regen- oder Schmutzwasserkanal von der Gemeinde auf Ihrem Grundstück verlegt. Die Herstellung der Rohrleitungsstrecke zwischen dem Haus und dem Übergabepunkt ist Aufgabe des Grundstückseigentümers.
Die Grundstücksentwässerung muss beim Wasserverband beantragt werden. Nach erteilter Entwässerungsgenehmigung kann mit dem Bau der Anlagen begonnen werden. In Neubaugebieten sind Hausanschlussschächte in der Regel bereits vorhanden.